Der Kohleausstieg, im Abschlussdokument der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ am 31.01.2019 erstmals als Plan konkret formuliert, ist beschlossene Sache. Bundestag als auch Bundesrat gossen diesen völlig unzureichenden Plan der „Kohlekommission“ am 03.07.2020 in Gesetzesform. Nachbesserungen, wie etwa die von vielen Umweltorganisationen geforderte Vorverlegung von Terminen, enthält das Gesetz nicht; dafür „gerechtere“ Klauseln zur …