Die Bundesrepublik ist gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein sozialer Rechtsstaat. Dieser Rechtsstaat soll soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit gewährleisten. Soziale Sicherheit bedeutet insbesondere, dass der Staat jederzeit in der Lage sein muss, existenziell notwendige Leistungen für seine Bürger zu erbringen. Dieses grundlegende Prinzip wird oft unter dem Begriff „öffentliche Daseinsvorsorge“ zusammengefasst, der …