Smart-Meter – Möglichkeiten und Risiken

Am 31.01.2020 gab das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) grünes Licht für den Austausch der vorhandenen, z.T. noch analog betriebenen Stromzähler durch sogenannte Smart-Meter. Zuständig für den Rollout der neuen Technik sind die Messstellenbetreiber .

Smart-Meter werden von Datenschützern zu Recht mit Argwohn betrachtet. Die These, sie könnten einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger markieren, halten wir für durchaus berechtigt. Das erstaunlich hohe Maß an Intransparenz beim Umgang mit unseren Verbrauchsdaten akzeptieren vermutlich nur Menschen, die uneingeschränktes Vertrauen in staatliches Handeln haben und deshalb keine Fragen stellen.

In unserem Beitrag „Vertrauen ist gut…“ haben wir bereits auf Smart-Meter Bezug genommen. Dieser Text verfolgt zu einen das Ziel, die Begrifflichkeit zu vertiefen, zum anderen wollen wir interessierten Bürgern ein paar nützliche Tipps für die Praxis im Umgang mit der neuen Technik geben. Richtig genutzt, können Smart-Meter sehr gute Dienste leisten.

Was Sie unbedingt wissen sollten

Ein Smart-Meter besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Smart-Meter-Gateway. Die mME ist dabei im Grundsatz nur ein digitaler Stromzähler, wie wir ihn heute schon in vielen Haushalten vorfinden. Auch eine mME muss zur Abrechnung noch bei uns direkt abgelesen werden. Eine Fernauslesung über das Internet ist nicht möglich. Eine mME speichert jedoch nicht nur den Zählerstand sondern auch, welche elektrische Leistung wir in den jeweils letzten 15 Minuten in Anspruch genommen haben. Demnach wird unser persönliches Lastprofil, aus dem sich sehr gut Rückschlüsse auf unsere Lebensweise ziehen lassen, digital abgelegt: Wann stehen wir morgens auf, wann gehen wir abends schlafen? Wann kochen wir unseren Morgenkaffee, wann waschen wir unsere Wäsche u.s.w.

Diese persönlichen Lastprofile werden den Netzbetreibern allerdings erst zugänglich, wenn die mME über ein Smart-Meter-Gateway mit einem Datennetz verbunden ist. Erst das Konstrukt mME plus Smart-Meter-Gateway ergibt ein Smart-Meter. Wenn Sie das Titelbild genauer betrachten, können Sie beide Komponenten gut erkennen; oben mME, unten das Gateway mit einem bunten Strauß möglicher Schnittstellen.

Wir unterstellen den Netzbetreibern keineswegs die primäre Absicht, uns ausspionieren zu wollen. Deren Intension liegt vielmehr darin, ihre Netze durch die Nutzung der von den Smart-Metern erfassten und weitergeleiteten Daten stabil zu halten. Die zunehmend dezentrale Stromerzeugung erweist sich immer mehr als Hindernis, die Stabilität unserer Stromnetze allein auf der Grundlage rein statistisch erhobener Marktprognosen zu gewährleisten. Es wird verschiedentlich behauptet, auch Smart-Meter würden nur dem Zweck dienen, unseren Stromverbrauch einmal jährlich zum Zwecke korrekter Rechnungslegung zu erfassen – nur halt moderner. Das ist schlichtweg falsch. Will der Netzbetreiber sein Ziel „Erhöhung der Netzstabilität durch Datenanalyse“ erreichen, benötigt er jederzeit Zugriff auf die Datenquellen.

Die Netzbetreiber erklären uns diesen Sachverhalt ohne jeden Vorbehalt auf ihren Webseiten; hier exemplarisch e.on. Zwei der dort genannten Aspekte halten wir für besonders wichtig:

Stromverbraucher und Stromerzeuger müssen miteinander kommunizieren. Diese Kommunikation dient der Steuerbarkeit des Stromnetzes. Die Kernaussage liegt auf dem „Müssen“.

Kunden können ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Hier dagegen auf dem „Können“.

Auf der IT-News-Seite www.golem.de finden sich weitere interessante Informationen. Kunden, die einen jährlichen Stromverbrauch kleiner als 6.000 kWh haben, müssen nicht verpflichtend mit einem vernetzten Stromzähler ausgestattet werden. Das gleiche trifft auf Betreiber von Solaranlagen mit einer installierten Leistung kleiner 7 kWP zu. Allerdings sind 2032 alle Messstellen verpflichtend auf elektronische Geräte (nicht zwingend Smart-Meter) umzurüsten. Es würde uns dennoch sehr wundern, wenn diese Geräte ohne eigenen Speicher und Draht nach außen zur Wahl stünden.

Technik, die (nicht) begeistert

Jeder Bürger hat grundsätzlich Anspruch auf alle ihn betreffenden Daten. Dieser Grundsatz gilt auch für das Smart-Metering. Deshalb muss jedem Bürger der Zugang zu seinen eigenen Zählerdaten ermöglicht werden. Wie das geschehen soll, wird uns in der Satiresendung Extra 3 des NDR anschaulich demonstriert. Unbedingt anschauen, auch wenn der Beitrag nicht wirklich lustig ist.

Aber Schwamm drüber: Der Herr von Stromnetz Hamburg erklärt uns am Ende des zweieinhalbminütigen Videos, dass sich erfahrungsgemäß ohnehin nur 3% der Stromkunden für ihren Stromverbrauch interessieren. Insofern – selbst wenn sich alle Angehörigen dieser 3%-Minderheit ob der vorsintflutlichen Methoden des Handlings ihrer persönlichen Verbrauchsdaten beschweren würden, muss man das nicht weiter ernst nehmen. Oder vielleicht doch?

Wir sollten uns diesen speziellen Teil „Irrsinn des Tages“ nicht gefallen lassen. Dazu müssen wir wissen, wie unser neuer Zähler arbeitet. Amtlich wird er immerhin als moderne Messeinrichtung (mME) bezeichnet und von den Herstellern als elektronischer Haushaltszähler (EHZ) vertrieben. Ablesen per Morsen mit der Taschenlampe halten wir definitiv nicht für modern und die Elektronik bietet seit langem diverse Schnittstellen für bequeme Datenübertragung.

EDL21 vs EDL40

Viele der aktuell am Markt befindlichen, in großen Stückzahlen hergestellten Zähler sind heute bereits veraltet. Die Spreu trennt sich insbesondere hinsichtlich der unterstützten Betriebsmodi vom Weizen. Die Bezeichnungen der beiden Modi EDL21 und EDL40 ergeben sich aus den Referenzen auf die §§21 bzw. 40 des EnWG.

Zunächst müssen alle mMEs, unabhängig vom unterstützten Modus einen Anforderungskatalog des BSI erfüllen. EDL21 konforme mMEs benötigen mindestens zwei Register (Speicherbereiche), die z.B. der getrennten Erfassung von Tag- und Nachtstrom zu unterschiedlichen Tarifen dienen. Alternativ können die beiden Register als Zähler für die Einspeisung in das Netz oder für den Bezug aus dem Netz verwendet werden. Diese einfachen mMEs benötigen die im Extra 3 -Video genannte „blinkende, leuchtstarke Taschenlampe“, um Verbrauchsdaten auszulesen. Extra 3 liefert im Übrigen weniger Satire, sondern allzu häufig (wie in diesem Fall) nur die humoristisch aufbereitete bittere Realität. Der Messstellenbetreiber hingegen kann die Registerdaten über eine zweite, für den Kunden unzugängliche, weil verplombte Datenschnittstelle bequem abgreifen und maschinell weiterverarbeiten. Ist die Datenschnittstelle mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden, hat der Messstellenbetreiber permanenten Zugriff auf unsere Zählerdaten.

Die so genannten Synchronous Modular Meter“ (SyM²) sind mMEs mit stark erweiterter Funktionalität. Sie besitzen keine optische Schnittstelle mehr, dafür aber u.a. einen Netzwerk-Anschluss und unterstützen den EDL40-Modus (= Betriebsart Mehrfachtarifierung gemäß §40 EnWG).

Ein sehr sinnvoller Modus, wie wir finden, denn zukünftig wird es sehr viel mehr Stromtarife geben. In Zeiten des Strommangels wird der Strom teurer, in Zeiten Überschusses billiger. Ein angezeigter Momentanpreis kann Kunden sehr wohl motivieren, durch entsprechende Schaltoperationen seinen Geldbeutel zu schonen. Gleichzeitig sind diese Schaltoperationen tatsächlich netzdienlich und damit aus unserer Sicht sehr begrüßenswert. Für die Abrechnung reichen dann aber die zwei Register einer einfachen EDL21-mME nicht mehr. Diese erfolgt dann auch nicht mehr in der mME des Anschlussnehmers, sondern direkt beim Messstellenbetreiber.

Eine SyM² mME enthält neben ihren Registern noch ein Totalregister, welches die absoluten Werte für Einspeisung oder Bezug sekundengenau enthält. Der Messstellenbetreiber kann das Register auslesen und damit selbst bei ständig wechselnden Tarifen (=Stromangebot) einen Preis bilden. Haken dabei: Die daraus resultierende Stromrechnung ist für den Kunden nicht mehr überprüfbar. Daher muss dem Anschlussnehmer eine Möglichkeit geboten werden, die Daten des Totalregisters auszulesen und maschinell zu verarbeiten. Dies geschieht über die Bereitstellung einer Software. Weit verbreitet und von der physikalisch technischen Bundesanstalt (PTB) zertifiziert ist das Programm CONFER++.

Also Augen auf beim Zählerkauf! Achten Sie darauf, eine EDL40 konforme mME einzusetzen und bestehen Sie auf Ihrem Recht, Ihre Daten direkt über CONFER++ auszulesen und zu verarbeiten.

Um Ihren Datenzugang von vorn herein zu ermöglichen, müssen Sie dem Messstellenbetreiber vor dem Einbau der mME nur eine grundsätzliche Frage stellen.

In welchem Betriebsmodus wird die mME betrieben; EDL21 oder EDL40?

Keinesfalls sollten Sie sich einen EDL21 Zähler einbauen lassen. Es ist absehbar, dass diese Zähler schon bald wieder ausgewechselt werden, weil sie bereits heute nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

Bürgerenergiegemeinschaft als Messstellenbetreiber

Sie können natürlich noch einen Schritt weiter gehen. Werden Sie Mitglied oder Initiator einer Bürgerenergiegemeinschaft, die selbst als Messstellenbetreiber im eigenen Umfeld tätig wird. Solange diese Genossenschaft zertifizierte mMEs einsetzt und die Verbrauchs- bzw. Einspeisedaten an den übergeordneten Energieversorger meldet, bewegt sie sich auf absolut rechtssicherem Terrain. Jeder Energieversorger wird solche Genossenschaften als zuverlässige Vertragspartner ansehen (müssen). Auf keinen Fall kann Ihnen der Energieversorger dann mit dem üblichen Hinweis auf „Geschäftsgeheimnisse“ kommen, wenn Sie nach Ihren Daten fragen. Sie müssen die Frage nicht einmal stellen, weil Ihre Daten schließlich von vornherein bei Ihnen bzw. bei der Bürgerenergiegemeinschaft bleiben.

Wenn die Gründung einer Bürgerenergiegemeinschaft in Ihrem Umfeld nicht möglich ist, berufen Sie sich zumindest auf Ihr Recht, Ihren Messstellenbetreiber frei wählen zu können. Das muss nicht zwingend der örtliche Energieversorger sein. Ihre Daten, auch Ihre Stromverbrauchsdaten, sind ein hohes Gut. Mit der Weitergabe dieser Daten an Dritte geben Sie die Kontrolle darüber aus der Hand. Vielleicht lohnt es sich also, einen Vertrag mit einem Messstellenbetreiber zu schließen, den Sie gut kennen und dem Sie deshalb vertrauen.

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