Die Bundesrepublik ist gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein sozialer Rechtsstaat. Dieser Rechtsstaat soll soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit gewährleisten. Soziale Sicherheit bedeutet insbesondere, dass der Staat jederzeit in der Lage sein muss, existenziell notwendige Leistungen für seine Bürger zu erbringen. Dieses grundlegende Prinzip wird oft unter dem Begriff „öffentliche Daseinsvorsorge“ zusammengefasst, der allerdings rechtlich unbestimmt ist. Dennoch wird in sehr vielen Dokumenten immer wieder darauf Bezug genommen. Zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören unter anderen:
– Energieversorgung
– Gesundheit
– Wasser/Abwasser
– Verkehr
Bricht nur ein Zweig dieser Daseinsvorsorge zusammen, haben wir es mit einem Staatsversagen und in dessen Folge mit der realen Gefahr des Zusammenbruchs der gesamten Zivilgesellschaft zu tun.
Derzeit, im April 2020, sehen wir uns mit einer ernsthaften Bedrohung unserer Gesundheit konfrontiert. Der Staat handelt und erlässt per Verordnung geeignete Maßnahmen, um die Gefahr einzudämmen. Diese Maßnahmen werden zwar erläutert, dürfen aber nicht weiter hinterfragt werden. Wir als betroffene Bürger können sie ohnehin nur schwer beurteilen, da uns in der Regel das Fachwissen fehlt. Wir müssen demnach dem staatlichen Handeln vertrauen. Wir gehen stillschweigend davon aus, dass die staatlichen Eingriffe in unser Leben angemessen und zielführend sind, weil schließlich die Wissenschaft in enger Beratung zur Seite steht. In der derzeitigen akuten Krisensituation mag dieser Ansatz der bestmögliche sein.
Das gilt jedoch nicht für die Betrachtung der deutschen Energiewirtschaft, soll heißen für kommende mögliche Krisen. Wir weisen als fachlich kompetente Bürger seit Längerem darauf hin, dass diese genau hier drohen. Wir gewinnen zunehmend den Eindruck, dass im Umfeld der Energiewirtschaft eben keine politischen, von der Wissenschaft gehärteten Strategien existieren, um die permanente Versorgung der Bürger mit Energie sicher zu stellen. Zuständige Minister in Bund und Ländern fahren vielmehr „auf Sicht“. Sie wissen nicht wirklich, was sie tun. Der Antrieb ihres Handelns scheint überdies weniger die öffentliche Daseinsvorsorge als vielmehr die Interessenwahrung ihrer Klientel zu sein.
Wer die Energiepolitik der Bundesregierung hinterfragt, sprich seine auf Fakten basierende Sicht der Dinge einbringt, wird zunächst einfach ignoriert. Finden die Argumente der Kritiker zu viel Resonanz, werden sie angegriffen und öffentlich diffamiert. Wir sprechen aus Erfahrung.
Die permanente Sicherstellung der Energieversorgung gehört zweifellos zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Ein länger anhaltender Zusammenbruch der Energieversorgung würde zum Kollaps der Zivilgesellschaft führen. Als zusätzlicher Aspekt müssen dabei die an die Energieversorgung gekoppelten CO2-Emissionen betrachtet werden. Eine allseits hinreichende und „kostengünstige“, Bereitstellung von Energie heute nützt uns wenig, wenn wir unsere zukünftige Existenz damit gefährden. Wir haben uns im Orangebuch ausführlich mit diesen Fragen befasst. Wir hinterfragen z.B. seit vielen Jahren den staatlich verordneten Netzausbau kritisch, einen Netzausbau, der immense Kosten verursacht und noch niemals öffentlich nachvollziehbar begründet wurde.
Wir alle bezahlen diesen Netzausbau durch die erhobenen Netzentgelte über unsere Stromrechnung. Die Richtlinie (EU) 2019/944 sagt ausdrücklich, dass wir keinen „nicht kostenorientierten Netzentgelten“ unterworfen werden dürfen. Genau das geschieht aber. Wir weisen im folgenden Beitrag mathematisch nach, dass wir die Netze unter bestimmtem Umständen gar nicht in Anspruch nehmen und dennoch dafür bezahlen. Dabei bedienen wir uns der öffentlich zugänglicher Methoden, die u.a. das Fraunhofer Institut für seine Berechnungen verwendet. Wir geben darüber hinaus einige Hinweise, wie wir uns als Bürger gegen die, nett formuliert, kreative Erhebung der Netzdurchleitungsgebühren wehren können. Platt monetär gesagt lautet die Frage: Wie können wir als Bürger 1,5 bis 3 ct/kWh einsparen? Schon 1 ct/kWh ergeben für 41,8 Millionen deutsche Haushalte (2018) mit einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh (2018) bereits eine Summe von 1,254 Mrd. Euro.
Wie Netzentgelte berechnet werden und wie sie berechnet werden müssten, lesen Sie