Der Kohleausstieg, im Abschlussdokument der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ am 31.01.2019 erstmals als Plan konkret formuliert, ist beschlossene Sache. Bundestag als auch Bundesrat gossen diesen völlig unzureichenden Plan der „Kohlekommission“ am 03.07.2020 in Gesetzesform. Nachbesserungen, wie etwa die von vielen Umweltorganisationen geforderte Vorverlegung von Terminen, enthält das Gesetz nicht; dafür „gerechtere“ Klauseln zur Entschädigung von Kohlekraftwerksbetreibern.
Über 17 Monate sind damit ins Land gegangen, um am Ende ein Gesetz zu beschließen, das komplett an der Realität vorbei geht. Der Gesetzestext folgt vornehmlich den Lobbyinteressen der alteingesessenen Energiewirtschaft; effektiver Klimaschutz – Fehlanzeige. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) präsentiert uns das „Kohleausstiegsgesetz“ dennoch als großen Erfolg weitsichtiger Energiepolitik. Gleichzeitig bleiben die groben Fouls, die das gleiche Ministerium mit angeschlossener Bundesnetzagentur (BNetzA) an der Solarbranche verübt, weitgehend im Verborgenen. Mit unserer Veröffentlichung wollen wir deshalb einen Beitrag für mehr Transparenz in diesem Umfeld leisten.
Wir stehen mit unserer Behauptung, dass die Behinderung der Erneuerbaren in Deutschland politisch gewollt ist und letztendlich nur dazu dient, den dringend notwendigen, schnellstmöglichen Kohleausstieg möglichst lange hinaus zu zögern, bei weitem nicht allein. Es geht letztendlich, im doppelten Wortsinne, um die Kohle.
Die Beweise für diese Behauptung liefert das BMWi bzw. in diesem Fall konkret die BNetzA selbst. Die Behörde präsentiert ihre neuen Ideen zum Thema Photovoltaik einem Dokument vom 16.06.2020. Titel: „Marktintegration ausgeförderter und neuer Prosumer-Anlagen“. Schon beim Lesen dieses Titels kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, der Aspekt der „ausgeförderten Anlagen“ ist nur der Aufhänger für die Verkündung einer neuen Solarstrategie, die alle Anlagen, inklusive Neuinstallationen betrifft.
Das Dokument strotzt vor abenteuerlichen Behauptungen bis hin zu direkten Lügen.
Einige der fragwürdigen Thesen zitieren wir hier zunächst nur in der Wortwahl:
Die jüngere Hälfte der PV-Anlagen optimiert sich gegen den Markt, sie verhalten sich preisunelastisch, die bilanzielle Zuordnung der Mengen (Strommengen) ist fehlerhaft, Standardlastprofile passen (nicht) und werden … verstimmt…
Die Verfasser haben den Marktmechanismus offenbar nicht verstanden und sollten sich dringend informieren. Fürs erste empfehlen wir Karl Marx, Das Kapital, hier vom Goethe-Institut zitiert.
Es besteht eine Doppel-Versorgung durch Kombination von Eigenverbrauch und Belieferung nach Standardlastprofil (SLP), was zu einem erhöhten CO2 – Ausstoß führt.
Wow – das ist wahrhaftig starker Tobak.
verwenden und analysieren wir die Aussagen der BNetzA anhand wörtlicher Zitate.
Im Übrigen unterstellen wir den Autoren im besten Fall Unkenntnis hinsichtlich der Fakten, die sie in ihrem Text verargumentieren. Wenn die Verfasser eines offiziellen Papiers der Bundesnetzagentur, einer Kontroll- und Fachbehörde, derart grundsätzliche Wissenslücken in ihrer Kernkompetenz (die Dame und die beiden Herren gehören zum Referat Erneuerbare Energien der BNetzA!) erkennen lassen, müssen wir dann nicht ernsthaft an der Fachkompetenz der gesamten Behörde zweifeln?