Wir wissen, dass die Bundesregierung einen gewaltigen Netzausbau plant und realisiert. Dazu wird ein Verfahren in Gang gesetzt, welches aus den Abschnitten – Bundesfachplanung – Planfeststellung – Bau – Inbetriebnahme besteht. Jeder Abschnitt enthält Elemente der Öffentlichkeitsbeteiligung so wie öffentliche Erörterungstermine. Folgenden Hinweis kann man lesen: „Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom … bis …